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Hinsichtlich der Umladungen teilt der Kapitän eines Unionsschiffs der mauretanischen Küstenwache und den Hafenbehörden des mauretanischen Hafens, in dem er seinen Fang umladen möchte, dies mindestens 24 Stunden (48 Stunden für Thunfischfänger) vor der Anlandung mit. Als Reaktion auf die Meldung teilt die mauretanische Küstenwache dem Schiffskapitän oder dem Vertreter des Kapitäns innerhalb der nächsten 12 Stunden per Fax oder E-Mail ihre Zustimmung mit.
Vor der Umladung teilt der Kapitän eines Fischereifahrzeugs der Union den Hafenstaatbehörden mindestens 48 Stunden im Voraus Folgendes mit: — den Namen des…
Der Kapitän des Fischereifahrzeugs, das den Fisch übernehmen soll, oder der Bevollmächtigte des Kapitäns übermittelt den einschlägigen Behörden des…
Zur Beantragung einer Umladegenehmigung nach Absatz 2a übermitteln Kapitäne von abgebenden und empfangenden Fischereifahrzeugen der Union ihrem…
Hinsichtlich der Anlandeverpflichtungen teilt der Kapitän eines Unionsschiffs der mauretanischen Küstenwache und den Hafenbehörden des mauretanischen Hafens, in…
Vor der Umladung teilt der Kapitän des an einer Umladung von SBF beteiligten Fischereifahrzeugs der Union den Behörden des Hafenstaats mindestens 48 Stunden im…
Der Kapitän des übernehmenden Gemeinschaftsschiffes übermittelt den zuständigen Behörden des Hafenstaates, in dem er seine Fänge anlanden will, mindestens 48…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.