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Am 8. Dezember 2023 kam der im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei und des Durchführungsprotokolls tätige Gemischte Ausschuss überein, einen Vorschlag für eine Ausnahme von den Anlande- und Umladeverpflichtungen zu prüfen, der es den Betreibern ermöglichen würde, ihre Erzeugnisse in anderen Häfen anzulanden, wenn es zu erheblichen Verzögerungen kommt, um den Risiken für die Qualität der Fischereierzeugnisse zu begegnen.
Gemäß Artikel 14 Absatz 3 Buchstabe c des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei kann der Gemischte Ausschuss Änderungen des…
Seit Anfang 2023 hat die Fischereiindustrie der Union wiederholt mitgeteilt, dass die mauretanische Küstenwache aufgrund der Überlastung der mauretanischen…
Gemäß dem in dem partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der…
In Anhang I Kapitel V des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei mit Mauretanien — wird die Überschrift…
Mit Artikel 12 des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der…
Die Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung von Anhang I Kapitel V durch Einfügung eines neuen Abschnitts ausgearbeitet, der eine Ausnahme von der Anlande-…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.