Erwägungsgrund 3 32024D3158
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1952 der Kommission wurde die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.
Mit dem Beschluss (EU) 2024/1952 der Kommission wurde die Beteiligung Schwedens an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA bestätigt.