Erwägungsgrund 7 32024D3158
Der Auswahlausschuss hat für jeden Kandidaten, der von Schweden benannt wurde und die Bedingungen des Artikels 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1939 erfüllt, eine begründete Stellungnahme erstellt und seinen Platz in der Rangfolge festgelegt und dem Rat diese Informationen übermittelt, die der Rat am 15. Oktober 2024 erhalten hat.