Erwägungsgrund 3 32024D3178
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union zur Ernennung der EU-Kommandeure der EUMAM Ukraine, einschließlich des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung, zu fassen.