Erwägungsgrund 2 32024D3185
Bei der Halbzeitüberprüfung des Beschlusses (GASP) 2021/509 sollten die einschlägigen Prozesse der Europäischen Friedensfazilität (EFF) gezielt gestrafft und verbessert werden und zugleich die bestehende Praxis auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen kodifiziert werden.