Beschluss (EU) 2024/1315 des Rates vom 22. April 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 58. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu den Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertreten ist
Die Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Binnenwasserstraßen innerhalb eines Mitgliedstaats oder von einem Mitgliedstaat in einen anderen, wozu sie auf die RID verweist.
Erwägungsgrund 3 32024D1315
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