Erwägungsgrund 1 32024D3185
Nach Artikel 75 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates muss der Rat diesen Beschluss alle drei Jahre nach seinem Inkrafttreten überprüfen.
Nach Artikel 75 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates muss der Rat diesen Beschluss alle drei Jahre nach seinem Inkrafttreten überprüfen.