Gesetze
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Die Prüfer sollten über Zugangsrechte verfügen, unter anderem zu Räumlichkeiten, Informationen und Daten, die für die Durchführung ihrer Tätigkeiten erforderlich sind.
durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre Weiterbildung jederzeit über die für die Prüfungen erforderlichen Kenntnisse verfügen,
berechtigt sind, über einen direkten Zugriff oder Fernzugriff auf ihre Räumlichkeiten, Informationen oder Kontrollsysteme zu verfügen, auch im Zusammenhang mit…
Einsicht in Unterlagen und Daten zu nehmen, von denen anzunehmen ist, dass aus diesen der Umfang, die Art oder die Dauer von tatsächlich bestehenden oder…
Die zuständigen Behörden sollten erforderliche Prüfungen vor Ort vornehmen können und die Befugnis haben, alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel…
Die an der Durchführung einer klinischen Prüfung mitwirkenden Personen, insbesondere Prüfer und sonstiges medizinisches Fachpersonal, sollten über ausreichende…
Der Gewerbetreibende hat dem Prüfer die Einsicht in die Bücher, Aufzeichnungen und Unterlagen zu gestatten. Er hat ihm alle Aufklärungen und Nachweise zu geben,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.