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Der Rat hat mit seinem Beschluss (EU) 2024/210 nach Prüfung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, die nicht in Artikel 4 Absatz 1 der Beitrittsakte von 2005 genannten Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt sind, für Bulgarien und Rumänien mit Wirkung vom 31. März 2024 in Kraft gesetzt und ab diesem Datum aus technischen und operativen Gründen als ersten Schritt Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien aufgehoben.
Ab dem 31. März 2024 werden die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien abgeschafft; von diesem Zeitpunkt an…
Daher ist es jetzt möglich, die Zeitpunkte für die vollständige Inkraftsetzung des Schengen-Besitzstands durch Bulgarien und Rumänien festzulegen, ab denen…
Der Rat hat am 12. Oktober 2017 den Beschluss (EU) 2017/1908 angenommen, mit dem einige Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Visa-Informationssystem…
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Personenkontrollen an den Landbinnengrenzen zu und zwischen Bulgarien und Rumänien aufgehoben.
Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen der betreffenden Mitgliedstaaten und ihre volle Beteiligung an der gemeinsamen Visumpolitik des…
Der Rat sollte ferner einen Beschluss gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 fassen, um ein Datum für die Aufhebung der Personenkontrollen an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.