Art. 2 32024D3246BESCHLUSS (EU) 2024/3246 DES RATES vom 5. Dezember 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzt wurde, in Bezug auf die Anerkennung intelligenter Fahrtenschreiber zur Durchsetzung des Abkommens und die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten für intelligente Fahrtenschreiber durch die Europäische Kommission für die Ukraine zu vertreten ist
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0419BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/419/EU)
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32011D0129BESCHLUSS DES RATES vom 13. September 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union in dem Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, eingesetzt durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007, bezüglich der Beschlussfassung des Gemischten Ausschusses über die Anpassung von Artikel 1 des Anhangs I des Abkommens (2011/129/EU)
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0421BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union einzunehmenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 14. Mai 1973 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/421/EU)
Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0420BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union einzunehmenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/420/EU)
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Art. 2 32010D0479BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss EU-Mexiko betreffend Anhang III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EU-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2010/479/EU)
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