ENTWURF BESCHLUSS Nr. …/2024 DES MIT DEM ABKOMMEN ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER UKRAINE ÜBER DIE BEFÖRDERUNG VON GÜTERN IM STRAẞENVERKEHR EINGESETZTEN GEMISCHTEN AUSSCHUSSES vom … in Bezug auf die Anerkennung intelligenter Fahrtenschreiber zur Durchsetzung des Abkommens und die Bereitstellung von Zertifizierungsdiensten für intelligente Fahrtenschreiber durch die Europäische Kommission für die Ukraine
Gemäß Artikel 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) überprüft der durch Absatz 1 des genannten Artikels eingesetzte Gemischte Ausschuss regelmäßig das Funktionieren des Abkommens vor dem Hintergrund seiner Ziele und kann entsprechende Beschlüsse annehmen.
Erwägungsgrund 2 32024D3246
Erwägungsgrund 2 32024D3246Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen