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Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten Ausschuss, der mit Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“) eingesetzt wurde, in Bezug auf die Genehmigung des Mandats der mit Artikel 7A Absatz 1 des Abkommens eingesetzten Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses (im Folgenden „Entwurf eines Beschlusses“), der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die mit Artikel 7A Absatz 1 des Abkommens eingesetzt wurde, in Bezug auf die Festlegung ihres Mandats zu vertreten ist, beruht auf dem Mandatsentwurf, der dem Entwurf eines Beschlusses beigefügt ist. Geringfügige Änderungen des Entwurfs eines Beschlusses und des Mandatsentwurfs gemäß Unterabsatz 2 dieses Artikels können ohne weiteren Beschluss des Rates von den Vertretern der Union im Gemischten Ausschuss und in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe vereinbart werden.
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von Gütern im…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Beförderung von…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der dritten Sitzung des Gemischten Ausschusses, der mit Artikel 7 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Europäischen…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Sitzung des durch das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren eingerichteten Gemischten Ausschusses…
Gemäß Artikel 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr (im Folgenden „Abkommen“)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.