Erwägungsgrund 8 32024D3219
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Ausschuss der Vertragsparteien die Umsetzung der Empfehlungen überwacht, indem er die betreffende Vertragspartei auffordert, binnen drei Jahren nach Annahme der Empfehlung einen schriftlichen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen. Gemäß dem Beschlussentwurf kann der Ausschuss der Vertragsparteien sich danach entscheiden, keine weiteren Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Überschneidungen mit künftigen thematischen Bewertungsrunden zu vermeiden.