Erwägungsgrund 1 32024D3225
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Vertrag“) wurde von der Union mit Beschluss 2006/500/EG des Rates geschlossen und trat am 1. Juli 2006 in Kraft.
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Vertrag“) wurde von der Union mit Beschluss 2006/500/EG des Rates geschlossen und trat am 1. Juli 2006 in Kraft.