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Der Ministerrat erlässt auf seiner 22. Tagung am 12. Dezember 2024 in Wien unter anderem Rechtsakte, die in den Anwendungsbereich des Artikels 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fallen und über die die Vertreter der Union abstimmen sollen. Zu den Rechtsakten, die erlassen werden sollen, gehören eine Reihe von Beschlüssen nach Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe a des Vertrags, sofern der durch den Verfahrensakt Nr. 2008/01 des Ministerrates eingesetzte Beratende Ausschuss der Energiegemeinschaft rechtzeitig vorab eine Stellungnahme zur Unterstützung der Feststellungen des Sekretariats der Energiegemeinschaft abgibt, in denen das Vorliegen eines Vertragsverstoßes festgestellt wird, und ein Beschluss über die finanzielle Entlastung des Direktors des Sekretariats der Energiegemeinschaft. Darüber hinaus wird der Ministerrat auch seinen Standpunkt in Bezug auf die Verlängerung der Mandate von zwei Mitgliedern des Beratenden Ausschusses und die Ernennung von drei neuen Mitgliedern bis zum 31. Dezember 2028 annehmen.
Es ist vorgesehen, dass der Ministerrat auf seiner 21. Tagung am 14. Dezember 2023 eine Reihe von Rechtsakten annehmen wird, die diesem Beschluss beigefügt sind…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Ministerrat der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“) auf seiner 22. Tagung am 12. Dezember 2024 in Bezug…
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 21. Tagung des Ministerrates am 14. Dezember 2023 in Wien (Österreich) in Bezug auf die Angelegenheiten, die in…
Es ist vorgesehen, dass der Ministerrat eine Reihe von Rechtsakten annehmen wird, über die die Vertreter der Union abstimmen sollen; diese Rechtsakte sind im…
Gemäß den Artikeln 47 und 76 des Vertrags trifft der Ministerrat der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“) in Form eines Beschlusses oder einer…
Der Regulierungsausschuss nimmt auf seiner 59. Tagung am 10. Dezember 2024 in Athen einen Beschluss an, der in den Anwendungsbereich des Artikels 218 Absatz 9…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.