Erwägungsgrund 2 32024D3225
Gemäß den Artikeln 47 und 76 des Vertrags trifft der Ministerrat der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“) in Form eines Beschlusses oder einer Empfehlung Maßnahmen.
Gemäß den Artikeln 47 und 76 des Vertrags trifft der Ministerrat der Energiegemeinschaft (im Folgenden „Ministerrat“) in Form eines Beschlusses oder einer Empfehlung Maßnahmen.