Erwägungsgrund 3 32024D3246
Seit 2019 sind in der Union zugelassene Fahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber gemäß Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgerüstet, während in der Ukraine seit 2010 digitale Fahrtenschreiber für Fahrzeuge im internationalen Straßenverkehr gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) verbaut werden.