Erwägungsgrund 3 32024D0364
Gemäß Nummer 6 Buchstabe h der überarbeiteten Statute der WECAFC kann die WECAFC die Regierungen der Mitgliedstaaten und die betreffende Fischereikommission zu Bewirtschaftungsmaßnahmen beraten. Aufgrund ihres Beratungsstatus sind die Entschließungen der WECAFC für ihre Mitglieder nicht verbindlich.