Art. 2 32024D0394BESCHLUSS (EU) 2024/394 DES RATES vom 16. Januar 2024 über den im Namen der Europäischen Union in der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/869
Die jährliche Festlegung des Standpunkts der Union in den Sitzungen der GFCM erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32023D2810BESCHLUSS (EU) 2023/2810 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/862
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen der WCPFC zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32023D2808BESCHLUSS (EU) 2023/2808 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Fischereiausschuss für den östlichen Zentralatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1570
Die jährliche Festlegung des von der Union in den Sitzungen des CECAF zu vertretenden Standpunkts erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 2 32022D0392BESCHLUSS (EU) 2022/392 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union in der Kommission für die Fischerei im Nordpazifik zu vertretenden Standpunkt
Die jährliche Festlegung des Standpunkts der Union in den Sitzungen der NPFC erfolgt gemäß Anhang II.
Art. 3 32024D0364Der in Anhang I dargelegte Standpunkt der Union wird spätestens für die Jahrestagung der WECAFC im Jahr 2029 auf Vorschlag der Kommission vom Rat überprüft und…