Erwägungsgrund 3 32024D0366
Mit dem Beschluss 2005/938/EG des Rates genehmigte die Union das Übereinkommen zum internationalen Delphinschutzprogramm (AIDCP), mit dem die Tagung der Vertragsparteien des AIDCP eingerichtet wurde. Gemäß Artikel XIV des AIDCP spielt die IATTC bei der Durchführung des AIDCP eine koordinierende Rolle und setzt sie die Maßnahmen um, die im Rahmen des AIDCP verabschiedet wurden. Die IATTC übernimmt die Sekretariatsdienste für das AIDCP.