Erwägungsgrund 4 32024D0385
Die Aufnahme der Hamas und des PIJ in die Liste wurde mehrfach gemäß Artikel 1 Absatz 6 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP überprüft, und die für sie geltenden restriktiven Maßnahmen bleiben in Kraft.
Die Aufnahme der Hamas und des PIJ in die Liste wurde mehrfach gemäß Artikel 1 Absatz 6 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP überprüft, und die für sie geltenden restriktiven Maßnahmen bleiben in Kraft.