Erwägungsgrund 4 32024D1484
Am 30. November 2023 stufte der Oberste Gerichtshof Russlands die von ihm so bezeichnete „internationale öffentliche LGBT-Bewegung“ als „extremistisch“ ein und verbot diese Bewegung und ihre Tätigkeit auf russischem Hoheitsgebiet. Am 1. Dezember 2023 erklärte der Hohe Vertreter, dass die Union diese Entscheidung aufs Schärfste verurteilt und das diese Entscheidung eine weitere Verfolgung der LGBTIQ-Gemeinschaft in Russland darstellt und darauf abzielt, die Zivilgesellschaft und diejenigen zu unterdrücken, die die Menschenrechte mit Courage verteidigen.