Erwägungsgrund 9 32024D0385
Angesichts der Schwere der jüngsten Angriffe auf Israel und der Notwendigkeit, Taten, die den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit bedrohen, zu bekämpfen, ist es angezeigt, im Einklang mit den in diesem Beschluss festgelegten Kriterien restriktive Maßnahmen gegen diejenigen festzulegen, die Gewalttaten der Hamas und des PIJ unterstützen, vereinfachen oder ermöglichen. Solche restriktiven Maßnahmen fallen unter die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben b und c des Vertrags über die Europäische Union.