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Seit dem 27. Dezember 2001 werden im Anhang des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP die Hamas-Izz al-Din al-Qassem (terroristischer Flügel der Hamas) und der Palästinensische Islamische Dschihad (Palestinian Islamic Jihad — im Folgenden „PIJ“) als terroristische Vereinigungen aufgeführt. Der Rat hat am 12. September 2003 den Gemeinsamen Standpunkt 2003/651/GASP zur Aktualisierung des Anhangs des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP angenommen, wobei in der Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, die an terroristischen Handlungen beteiligt sind, der Eintrag für die Hamas-Izz al-Din al-Qassem (terroristischer Flügel der Hamas) durch „Hamas (einschließlich Hamas-Izz al-Din al-Qassem)“ ersetzt wurde.
Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad sollten sechs Personen und drei Organisationen in die Listen…
Die Aufnahme der Hamas und des PIJ in die Liste wurde mehrfach gemäß Artikel 1 Absatz 6 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP überprüft, und die für sie…
die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad (im Folgenden „PIJ“), eine andere mit diesen in Verbindung stehende Gruppe oder eine(n) deren Zellen,…
In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollten eine…
In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollte eine…
Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da’esh) und Al-Qaida sowie mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollten zwei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.