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Angesichts der Schwere der jüngsten Angriffe auf Israel und der Notwendigkeit, Taten, die den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit bedrohen, zu bekämpfen, ist es angezeigt, im Einklang mit den in diesem Beschluss festgelegten Kriterien restriktive Maßnahmen gegen diejenigen festzulegen, die Gewalttaten der Hamas und des PIJ unterstützen, vereinfachen oder ermöglichen. Solche restriktiven Maßnahmen fallen unter die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union gemäß Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben b und c des Vertrags über die Europäische Union.
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union…
ISIL (Da'esh) und Al-Qaida stellen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar. Restriktive Maßnahmen, die die Union im Rahmen der…
Angesichts der sehr ernsten Lage sollten restriktive Maßnahmen gegen Personen, Organisationen oder Einrichtungen verhängt werden, die für Handlungen oder…
Mit diesen gezielten restriktiven Maßnahmen werden die Ziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 21 EUV umgesetzt werden und sie werden…
Der Rat hat am 19. Januar 2024 den Beschluss (GASP) 2024/385 angenommen, mit dem ein Rahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen diejenigen geschaffen wird,…
Die Hamas und der PIJ stellen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit dar, einschließlich dadurch, dass sie die Stabilität oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.