Erwägungsgrund 3 32024D0392Gemäß Artikel 714 Absatz 11 des Handels- und Kooperationsabkommens ist der mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe s des Handels- und Kooperationsabkommens eingesetzte…
Erwägungsgrund 5 32018D1303BESCHLUSS (EU) 2018/1303 DES RATES vom 18. September 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“, der durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingerichtet wurde, zur Aktualisierung der Vorschriften des Anhangs III (Annäherung) über Normung, Akkreditierung, Konformitätsbewertung, technische Regulierung und Messwesen und zur Aktualisierung des Anhangs XVI (Öffentliches Beschaffungswesen) des Abkommens zu vertreten ist
Nach Artikel 47 Absatz 1 des Abkommens kann Anhang III-A des Abkommens durch einen Beschluss des Assoziationsausschusses in der Zusammensetzung „Handel“…
Erwägungsgrund 4 32014D0144BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein zu vertretenden Standpunkt (2014/144/EU)
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Zusatzabkommens kann der Ausschuss den Anhang des Zusatzabkommens im gemäß den Artikeln 6 und 11 des Abkommens ändern.
Erwägungsgrund 2 32023D0747BESCHLUSS (EU) 2023/747 DES RATES vom 31. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ in Bezug auf die Änderung von Anlage XVII-3 (Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen) zu Anhang XVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Anhang XVII Artikel 11 des Abkommens kann der Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ (im Folgenden „Handelsausschuss“) Anhang XVII des…
Erwägungsgrund 2 32015D1198BESCHLUSS (EU) 2015/1198 DES RATES vom 13. Juli 2015 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Anhangs dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in …“ oder „Ursprungswaren“ und über die Maßnahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Nach Artikel 17 Absatz 8 des Abkommens kann der Gemischte Ausschuss beschließen, die Bestimmungen dieses Anhangs zu ändern.
Art. 1 Nr. 19 32011R0513VERORDNUNG (EU) Nr. 513/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 37 erhält folgende Fassung: Änderungen der Anhänge Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten — einschließlich der internationalen Entwicklungen —…