Erwägungsgrund 4 32019D1355Gemäß Artikel 82 des Abkommens ist das Protokoll 1 Bestandteil des Abkommens —
Erwägungsgrund 4 32019D2208Gemäß Artikel 82 des Abkommens sind die Protokolle Bestandteil des Abkommens —
Erwägungsgrund 4 32024D2144BESCHLUSS (EU) 2024/2144 DES RATES vom 22. Juli 2024 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme des Protokolls über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in“ oder „Ursprungswaren“ und über Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertretenden Standpunkt
Gemäß Artikel 13 Absatz 2 sowie Artikel 108 des Abkommens wird das Protokoll dem Abkommen beigefügt und ist Bestandteil dessen —
Erwägungsgrund 4 32024D1844BESCHLUSS (EU) 2024/1844 DES RATES vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Verstärkte Rolle der EMA bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang II und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32023D0272BESCHLUSS (EU) 2023/272 DES RATES vom 30. Januar 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Rechtsakt zur Cybersicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32023D0456BESCHLUSS (EU) 2023/456 DES RATES vom 21. Februar 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Anhang XI und Protokoll 37 zum EWR-Abkommen sollten entsprechend geändert werden.