Erwägungsgrund 2 32024D0396
Ziel des Protokolls ist es, das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (im Folgenden „Abkommen“) umzusetzen, um Unionsschiffen in den Fanggebieten innerhalb der kiribatischen Gewässer Fangmöglichkeiten einzuräumen und die Union und Kiribati in die Lage zu versetzen, im Bereich der nachhaltigen Entwicklung der Ozeane, in der Fischereipolitik und der blauen Wirtschaft enger zusammenzuarbeiten und gleichzeitig zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen im Fischereisektor beizutragen.