Erwägungsgrund 2 32010D0321BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2010 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor der Internationalen Arbeitsorganisation aus dem Jahr 2007 (Übereinkommen Nr. 188) im Interesse der Europäischen Union zu ratifizieren (2010/321/EU)
Das Übereinkommen leistet durch die Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für Fischer sowie gerechterer Wettbewerbsbedingungen für die Eigentümer von…
Erwägungsgrund 3 32015D0799BESCHLUSS (EU) 2015/799 DES RATES vom 18. Mai 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen zu werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Übereinkommen stellt für den Fischereisektor auf internationaler Ebene durch die Förderung der Sicherheit von Leben und Eigentum auf See einen erheblichen…
Erwägungsgrund 9 32006D0507BESCHLUSS DES RATES vom 14. Oktober 2004 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (2006/507/EG)
Das Übereinkommen trägt zur Verwirklichung der Ziele der Umweltpolitik der Gemeinschaft bei. Deshalb sollte die Gemeinschaft dieses Übereinkommen so rasch wie…
Erwägungsgrund 2 32022D1206BESCHLUSS (EU) 2022/1206 DES RATES vom 12. Juli 2022 über den Beitritt der Europäischen Union zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Das Übereinkommen zielt darauf ab, den Zugang zur Justiz durch eine verstärkte internationale justizielle Zusammenarbeit weltweit zu fördern. Durch das…
Erwägungsgrund 4 32024D2751BESCHLUSS (EU) 2024/2751 DES RATES vom 14. Oktober 2024 über den Abschluss des Handelsübereinkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32014D0835BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2014 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island und dem Königreich Norwegen über das Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und Norwegen (2014/835/EU)
Das Übereinkommen sollte genehmigt werden.