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Die Kommission hat zu diesem Zweck die Europäische Besatzungsdatenbank (EBDB) für Befähigungszeugnisse und Schifferdienstbücher und die Europäische Schiffsdatenbank (EHDB) für Bordbücher eingerichtet und in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/473 die Voraussetzungen für die Nutzung dieser Datenbanken festgelegt.
Nach Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2017/2397 müssen die Mitgliedstaaten für die Zwecke der Durchführung, Durchsetzung und Bewertung der Richtlinie…
Zur Förderung einer effizienten Verwaltung von Befähigungszeugnissen sollten die Mitgliedstaaten die für die Durchführung der vorliegenden Richtlinie…
Um die effiziente Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen, sollten Angaben zu Binnenwasserfahrzeugen im Hinblick auf eine Nutzung durch die zuständigen…
Folgender Artikel wird eingefügt: Datenbank für Informationen über Schiffe (1) Die Kommission entwickelt, unterhält und aktualisiert eine Datenbank für…
Die Kommission entwickelt, unterhält und aktualisiert eine Datenbank für Informationen über Schiffe mit den in Artikel 6 genannten Informationen, die Dienste im…
Für die Zwecke der Durchführung, Durchsetzung und Bewertung dieser Richtlinie, zur Wahrung der Sicherheit, zur Gewährleistung der Leichtigkeit des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.