Erwägungsgrund 3 32024D0420
Dies bedeutet, dass die mit Beschluss Nr. 1/2009 verabschiedete Geschäftsordnung des Stabilitäts- und Assoziationsrats entsprechend geändert werden muss, um gemäß Artikel 120 Absatz 4 des Abkommens den geplanten Gemischten Beratenden Ausschuss im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem geplanten Gemischten Beratenden Ausschuss im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union einzurichten —