Beschluss (EU) 2024/447 des Rates vom 29. Januar 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien
Das Abkommen ermöglicht die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Eurojust und den zuständigen Behörden der Republik Armenien, um schwere Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Erwägungsgrund 5 32024D0447
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