Art. 3 32025D0378BESCHLUSS (EU) 2025/378 DES RATES vom 18. Februar 2025 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 18. Februar 2025 bis zum 25. Januar 2030 sowie zur Änderung des Beschlusses (EU) 2025/71
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32021D0778BESCHLUSS (EU) 2021/778 DES RATES vom 6. Mai 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 103. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und auf der 76. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation zur Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen, des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme und des Internationalen Übereinkommens über Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für schädliche Bewuchsschutzsysteme von Schiffen zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32024D1758BESCHLUSS (EU) 2024/1758 DES RATES vom 4. Dezember 2023 über die Unterzeichnung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits im Namen der Europäischen Union und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32024D3178BESCHLUSS (GASP) 2024/3178 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 28. November 2024 zur Ernennung des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2097 (EUMAM Ukraine/1/2024)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D0248BESCHLUSS (EU) 2017/248 DES RATES vom 6. Februar 2017 über den Abschluss des Übereinkommens zur Weiterführung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.