Erwägungsgrund 3 32025D0378
Da die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter am 25. Januar 2025 ablaufen wird, sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden.
Da die Amtszeit der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter am 25. Januar 2025 ablaufen wird, sollten neue Mitglieder und Stellvertreter ernannt werden.