Erwägungsgrund 3 32024D0633
Am 14. und 15. Dezember 2023 hat der Europäische Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er unter anderem erneut den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, verurteilt und erneut auf die unverbrüchliche Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und auf das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands hingewiesen hat.