Erwägungsgrund 4 32024D0633
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2022/266 und solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, was eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts ist, ist es angezeigt, alle von der Union derzeit verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Folglich sollten die in Beschluss (GASP) 2022/266 enthaltenen restriktiven Maßnahmen um weitere 12 Monate bis zum 24. Februar 2025 verlängert werden.