Erwägungsgrund 4 32025D2258BESCHLUSS (EU) 2025/2258 DES RATES vom 31. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber hinsichtlich der Annahme von Beschlüssen zur Änderung der Anhänge A und B des Übereinkommens in Bezug auf mit Quecksilber versetzte Produkte und Herstellungsprozesse, bei denen Quecksilber oder Quecksilberverbindungen verwendet werden, zu vertreten ist
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union der bei der COP 6 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die vorgesehenen Akte der COP 6 Rechtswirkung entfalten…
Erwägungsgrund 12 32023D2417BESCHLUSS (EU) 2023/2417 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Rahmen der fünften Tagung der COP im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgeschlagene Beschluss zur…
Erwägungsgrund 4 32019D2135BESCHLUSS (EU) 2019/2135 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über den schrittweisen Verzicht auf die Verwendung von Dentalamalgam und zur Änderung der Anlage A dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der COP3 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, denn der vorgeschlagene Beschluss wird im Falle seiner Annahme…
Erwägungsgrund 4 32019D2119BESCHLUSS (EU) 2019/2119 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union auf der COP3 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, denn der vorgeschlagene Beschluss wird im Falle seiner Annahme…
Erwägungsgrund 10 32023D1974BESCHLUSS (EU) 2023/1974 DES RATES vom 18. September 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt
Die Unterzeichnung des Übereinkommens im Namen der Union berührt nicht die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten. Dieser…
Erwägungsgrund 6 32025D1259BESCHLUSS (EU) 2025/1259 DES RATES vom 19. Juni 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der durch das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks eingesetzten Kommission auf deren 28. Tagung zu vertreten ist
Dieser Beschluss, in dem der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt festgelegt ist, betrifft Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen,…