Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 232 des Abkommens können nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach Prüfung der neuen geografischen Angaben zur Zufriedenheit beider Vertragsparteien neue geografische Angaben in Anhang X des Abkommens aufgenommen werden.
Gemäß Artikel 232 des Abkommens können nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach Prüfung der neuen geografischen Angaben gemäß Artikel 231 Absätze 3 und…
Gemäß Artikel 209 des Übereinkommens besteht die Möglichkeit, neue geografische Angaben in Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens aufzunehmen, wenn das…
Gemäß Artikel 209 des Übereinkommens besteht die Möglichkeit, neue geografische Angaben in Anhang XIII Anlage 1 des Übereinkommens aufzunehmen, wenn das…
Artikel 247 des Abkommens sieht die Möglichkeit vor, nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständigen nationalen…
Artikel 247 des Abkommens sieht die Möglichkeit vor, nach Abschluss des Einspruchsverfahrens und nach erfolgreicher Prüfung durch die zuständigen nationalen…
Der Unterausschuss für geografische Angaben hat die Liste der neu eingetragenen geografischen Angaben, deren Aufnahme in Anhang X des Abkommens vorgeschlagen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.