Beschluss (EU) 2024/788 der Kommission vom 6. März 2024 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Richtlinie (EU) 2023/2843 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2011/99/EU und 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2003/8/EG des Rates und der Rahmenbeschlüsse 2002/584/JI, 2003/577/JI, 2005/214/JI, 2006/783/JI, 2008/909/JI, 2008/947/JI, 2009/829/JI und 2009/948/JI des Rates im Hinblick auf die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit
Der Wunsch Irlands, die Richtlinie (EU) 2023/2843 anzunehmen und durch sie gebunden zu sein, kann nur in Bezug auf die durch diese Richtlinie geänderten Rechtsakte gelten, an denen sich Irland beteiligt und durch die es gebunden ist. Er gilt nicht für die Rechtsakte, an denen sich Irland nicht beteiligt, nämlich die Richtlinien 2011/99/EU und 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Erwägungsgrund 2 32024D0788
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