Erwägungsgrund 3 32024D0789
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2023/2844 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.
Da es für die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2023/2844 keine spezifischen Bedingungen gibt, sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich.