Erwägungsgrund 6 32024D0867Angesichts der besonderen Situation der festen Ärmelkanal-Verbindung als Eisenbahnverbindung mit einem einzigen, komplexen Bauwerk, das sich teilweise auf dem…
Erwägungsgrund 3 32024D0867Mit Schreiben vom 16. Juli 2020 ersuchte die Französische Republik die Union um Ermächtigung, mit dem Vereinigten Königreich eine internationale Vereinbarung…
Erwägungsgrund 6 32020R1530VERORDNUNG (EU) 2020/1530 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2020 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/798 hinsichtlich der Anwendung von Vorschriften für die Eisenbahnsicherheit und -interoperabilität in der festen Ärmelkanal-Verbindung
Zu diesem Zweck wird Frankreich durch den Beschluss (EU) 2020/1531 des Europäischen Parlaments und des Rates ermächtigt, unter bestimmten Bedingungen eine…
Erwägungsgrund 8 32026R1184VERORDNUNG (EU) 2026/1184 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Nutzung von Eisenbahninfrastrukturkapazität im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Betrieb der festen Ärmelkanalverbindung wird insbesondere durch den am 12. Februar 1986 in Canterbury unterzeichneten Vertrag zwischen der Französischen…
Art. 5 Abs. 1 32024D0867Die Französische Republik wird ermächtigt, nach dem in den Absätzen 3 und 4 festgelegten Verfahren Änderungen der Vereinbarung auszuhandeln, sofern diese…