Erwägungsgrund 7 32024D0867
Der Teil der festen Ärmelkanal-Verbindung, der der Rechtshoheit der Französischen Republik untersteht, sollte weiterhin dem Unionsrecht unterliegen. Die Grundsätze des Vorrangs und gegebenenfalls der unmittelbaren Wirkung des Unionsrechts und die jeweiligen Zuständigkeiten der Organe und Einrichtungen der Union sollten gewahrt werden.