Erwägungsgrund 6 32024D0867
Angesichts der besonderen Situation der festen Ärmelkanal-Verbindung als Eisenbahnverbindung mit einem einzigen, komplexen Bauwerk, das sich teilweise auf dem Hoheitsgebiet der Französischen Republik und teilweise auf dem eines Drittlands befindet, sollte Frankreich ermächtigt werden, mit dem Vereinigten Königreich eine internationale Vereinbarung auszuhandeln, zu unterzeichnen und zu schließen zwecks Anwendung kohärenter Vorschriften für die Sicherheit und Interoperabilität in der festen Ärmelkanal-Verbindung (im Folgenden „Vereinbarung“) sowie um die Zusammenarbeit zwischen der französischen nationalen Sicherheitsbehörde, nämlich dem Établissement Public de Sécurité Ferroviaire (EPSF), und der nationalen Sicherheitsbehörde des Vereinigten Königreichs, dem Office of Rail and Road (ORR), sicherzustellen.