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Die finanzielle Obergrenze der Fazilität sollte daher um einen Betrag von 5 000 Mio. EUR (zu laufenden Preisen) angehoben werden, der dem Zweck dient, den Bedarf der ukrainischen Streitkräfte durch Unterstützung der Bereitstellung von letaler und nichtletaler militärischer Unterstützung und Ausbildung weiterhin zu decken (im Folgenden „zweckgebundener Betrag“).
Im Einklang mit Artikel 10b der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 sollte es die Mobilisierung der Ukraine-Reserve ermöglichen, für die Unterstützung – außer in…
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 10 000 000 EUR…
Am 20. März 2023 kam der Rat überein, eine weitere Anhebung der finanziellen Gesamtobergrenze der Fazilität um 3 500 Mio. EUR (zu Preisen von 2018) zu prüfen.…
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 10 000 000 EUR…
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 10 000 000 EUR…
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 200 000 000 EUR…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.