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Mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Fazilität für die Ukraine eingerichtet — ein außerordentliches mittelfristiges Instrument, in dem die bilaterale Unterstützung der Union für die Ukraine zusammengeführt und das für Koordinierung und Effizienz sorgt (im Folgenden „Ukraine-Fazilität“). Im Zeitraum von 2024 bis 2027 trägt die Ukraine-Fazilität dazu bei, den Finanzierungsbedarf der Ukraine zu decken, der Erholung, dem Wiederaufbau und der Modernisierung des Landes Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Reformanstrengungen der Ukraine auf ihrem Weg zum Beitritt zur Union zu unterstützen.