Beschluss (EU) 2024/990 des Rates vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union auf der MEPC 81 zu vertreten ist, da die vorgesehenen Rechtsakte geeignet sind, den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich zu beeinflussen — nämlich der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/59/EG, 2003/87/EG, 2009/16/EG, 2009/18/EG und (EU) 2016/802 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses (EU) 2015/1814 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Erwägungsgrund 4 32024D0990
Erwägungsgrund 4 32024D0990Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen