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Unbeschadet der Verpflichtung, das geltende und künftige Unionsrecht im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern in das Abkommen über die Freizügigkeit aufzunehmen und dieses Unionsrecht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen, können konkrete Bestimmungen vereinbart werden, die der Schweiz — ungeachtet des künftigen Unionsrechts — die Möglichkeit vorbehalten, bestimmte Maßnahmen anzunehmen oder beizubehalten, um den Besonderheiten des schweizerischen Arbeitsmarkts Rechnung zu tragen und um die Anwendung des Abkommens über die Freizügigkeit sicherzustellen.
Unbeschadet der Verpflichtung, geltendes und künftiges Unionsrecht in das Abkommen über die Freizügigkeit aufzunehmen und dieses Unionsrecht im Einklang mit der…
Unbeschadet der Verpflichtung, das geltende und künftige Unionsrecht in den unter das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße…
Anwendung und Überwachung des Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit sollten verbessert werden, um zu gewährleisten, dass Arbeitnehmer der Union…
Um zu gewährleisten, dass das materielle Unionsrecht im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ordnungsgemäß angewendet wird, und um seine Einhaltung zu…
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer muss innerhalb der Union gewährleistet sein. Dies schließt die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden…
Eine wirksamere und einheitlichere Anwendung des Unionsrechts im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist auch für das ordnungsgemäße Funktionieren des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.