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Unbeschadet der Verpflichtung, das geltende und künftige Unionsrecht in den unter das Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße fallenden Bereichen zu übernehmen und dieses Unionsrecht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszulegen, können konkrete Bestimmungen vereinbart werden, die der Schweiz — ungeachtet des künftigen Unionsrechts — die Möglichkeit vorbehalten, bestimmte Maßnahmen anzunehmen oder beizubehalten. Diese Maßnahmen sollten den Anwendungsbereich des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße, das den internationalen Personenverkehr mit Ausnahme des rein inländischen Verkehrs in der Schweiz, d. h. innerstaatlicher Fern-, Regional- und Nahverkehr, abdeckt, nicht ändern.
Unbeschadet der Verpflichtung, das geltende und künftige Unionsrecht im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern in das Abkommen über die Freizügigkeit…
Unbeschadet der Verpflichtung, geltendes und künftiges Unionsrecht in das Abkommen über die Freizügigkeit aufzunehmen und dieses Unionsrecht im Einklang mit der…
des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße (ABl.…
Um für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem internationalen Markt zu sorgen, sollten Regelungen zu staatlichen Beihilfen für die Mitgliedstaaten und die…
Die gleichen institutionellen Bestimmungen sollten in alle bestehenden und künftigen Abkommen mit Bezug zum Binnenmarkt aufgenommen werden, um ihre koordinierte…
Mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr wurde das für den Binnenmarkt relevante…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.