Beschluss (EU) 2025/1016 der Kommission vom 16. Mai 2025 über die Ausnahme des Königreichs Spanien von bestimmten Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Melilla (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2025) 3175) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
Art. 3 32025D1016
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